Handelsrecht/Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute, ergänzend also die allgemeinen Vorschriften, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch. Das Gesellschaftsrecht regelt in verschiedenen Gesetzen das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften.
Handelsrecht
Das Handelsrecht regelt die besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs, wie Vertragsstrafen (§ 348 HGB) und Formfreiheit (§ 350 HGB),
Handelsbräuche (§ 346 HGB), Rechtsklarheit und Publizität (§§ 5, 15 HGB). Das Handelsrecht ist hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, teils auch im Wechselgesetz und Scheckgesetz.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt in verschiedenen Gesetzen das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) wie dem HGB etwas anderes bestimmt ist. Gesellschaften sind unterteilt in Personen- und Kapitalgesellschaften. Zudem gibt es im Gesellschaftsrecht Mischformen, die aus mehreren Gesellschaften (Kapital- und Personengesellschaften) zusammengesetzt sind wie die GmbH & Co und ausländische Formen wie die englische Limited.
- AG (Aktiengesellschaft)
- eG (eingetragene Genossenschaft)
- EWIV
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- KG (Kommanditgesellschaft)
- KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
- OHG (Offene Handelsgesellschaft)
- Partenreederei
- PartG (Partnerschaft)
- SE (Europäische Aktiengesellschaft)
- Stille Gesellschaft